Ihr Wirtschaftsprüfer in Innsbruck in Tirol
Jahrelange Erfahrung in allen Fragen rund um die Wirtschaftsprüfung
Die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern ist fachlich anspruchsvoll. Wirtschaftsprüfer werden durch Veränderungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, der Informationstechnologie sowie von internationalen Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsstandards immer wieder neu herausgefordert. Diese Berufsausübung erfordert eine hohe Einsatzbereitschaft, flexibles Denken und Innovationsbereitschaft. Das macht uns zu geschätzten Partnern in der Wirtschaft.
Abschluss- und Sonderprüfungen
Jahrelange Erfahrung in allen Fragen rund um die Wirtschaftsprüfung
Die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern ist fachlich anspruchsvoll. Wirtschaftsprüfer werden durch Veränderungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, der Informationstechnologie sowie von internationalen Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsstandards immer wieder neu herausgefordert. Diese Berufsausübung erfordert eine hohe Einsatzbereitschaft, flexibles Denken und Innovationsbereitschaft. Das macht uns zu geschätzten Partnern in der Wirtschaft.
Vereinsprüfungen
Als Wirtschaftsprüfer haben wir uns auch sowohl auf freiwillige als auch Pflichtprüfungen für Vereine spezialisiert und übernehmen auch die Aufgaben der Rechnungsprüfung.
Spendenbegünstigung
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen § 4a EStG 1988 - Spendenbegünstigung
Im Bereich der Wirtschaftsprüfung, neben unserer laufenden Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer bei freiwilligen und Pflichtprüfungen, haben wir uns über viele Jahre hinweg auf die Durchführung von Spendenabsetzbarkeitsprüfungen spezialisiert. Gerade hier kommt uns auch unsere Erfahrung in der Beratung von Vereinen der unterschiedlichsten Größenordnung in Österreich und speziell Tirol zugute.
§ 4a EStG 1988 normiert eine Abzugsfähigkeit der Spenden an genau definierte Empfängerkreise als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben.
Die Abzugsfähigkeit der Spenden an Ihren Verein durch den Zuwendenden kann somit zu einer wesentlichen Erhöhung Ihres Spendenaufkommens mit beitragen.
Für den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 4a EStG 1988 und die Aufnahme in die offizielle Liste der begünstigten Einrichtungen des BMF, mittels Bescheid des hierfür zuständigen Finanzamtes Wien 1/23, ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
Für die Erteilung von Spendenbegünstigungsbescheiden nach § 4a EStG und Aufnahme in die Liste auf der Website des BMF ist österreichweit das Finanzamt Wien 1/23 zuständig.
Anträge können formlos und gebührenfrei beim Finanzamt Wien 1/23 per Post eingebracht werden und sollten folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Adresse der antragstellenden juristischen Person (Zustelladresse),
- Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl), wenn der Antragsteller ein Verein ist; Firmenbuchnummer, wenn der Antragsteller eine Privatstiftung, GmbH oder AG ist,
- Steuernummer und zuständiges Finanzamt, sofern bereits erteilt
- Glaubhaftmachung von (technischen) Vorkehrungen zur Erfüllung der Datenübermittlungsverpflichtung iSd § 18 Abs 8 EStG
- Schriftliche Rechtsgrundlage (Satzung, Statut, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde, ..) in der geltenden Fassung
und
- Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers, dass die oben dargestellten gesetzlichen Voraussetzungen in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren gegeben waren
bei welcher wir Sie gerne und umfassend unterstützen können!
Spendengütesiegel - Non Profit Organisationen
Das Gütesiegel für die richtige Verwendung von Spenden – bestätigt durch eine unabhängige externe Prüfung
Das Österreichische Spendengütesiegel wird seit 2001 durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vergeben. Organisationen, welche sich den Kriterien des zwischen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Dachverbänden im NPO-Bereich vereinbarten Kooperationsvertrag unterwerfen, können das Gütesiegel beantragen.
Der Hintergrund des Gütesiegels ist
- eine möglichst weitreichende Transparenz gegenüber den Spendern ebenso wie gegenüber der Öffentlichkeit, Geschäftspartnern und anderen Dritten
- eine Erhöhung des Spendenaufkommens aufgrund der Sicherheit hinsichtlich der Spendenverwendung
- Sicherstellung und Zugang zu einheitlichen Standards für die Organisationen.
Um das Spendengütesiegel zu erhalten, besteht die Verpflichtung für die Organisation, sich einer unabhängigen externen Prüfung zu unterziehen. Hier kommt ein klarer Kriterienkatalog zur Anwendung, auf dessen Basis Bereiche wie
- die Rechnungslegung,
- das interne Kontrollsystem,
- die Verwendung der Spenden vor dem Hintergrund der relevanten Bestimmungen in der Satzung / Widmung,
- die „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“ und deren Einhaltung
sowie weitere Kriterien wie
- Finanzpolitik, Personalwesen, Ausrichtung der Werbemaßnahmen.
Gerne würden wir auch Ihre Organisation durch unsere Prüfung unterstützen, das Spendengütesiegel zu erhalten. Hier kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung direkt zugute.
Stiftungsprüfung
§ 21 Privatstiftungsgesetz normiert eine Pflichtprüfung für Privatstiftungen, welche sich vom Grundsatz her an den allgemeinen Bestimmungen für Wirtschaftsprüfungen des Unternehmensgesetzbuches orientiert.
Der Stiftungsprüfer ist gemäß § 14 Abs 1 PSG (Kontroll-)Organ der Privatstiftung. Die Funktion des Stiftungsprüfers ist somit untrennbar mit seiner Organstellung verbunden. Den Organen der Privatstiftung kommt aufgrund der Eigentümerlosigkeit der Privatstiftung als solche zentrale Bedeutung zu. In diesem Sinne wurde für die Privatstiftung auch die Stiftungsprüfung gesetzlich verankert.
Die Stiftungsprüfung ist einer unserer Schwerpunkte, daher können wir aus einem reichen Erfahrungsschatz, auch aus der Beratung von Privatstiftungen, schöpfen. Wichtig bei der Prüfung von Privatstiftungen ist aus unserer Sicht das erforderliche Spezialwissen, v.a. aufgrund der bei Privatstiftungen häufig anzutreffenden Zusammensetzung des Stiftungsvermögens. Dies soll vor allem in Interesse aller Beteiligten eine möglichst effiziente und kostensparende Prüfung sicherstellen.
Nutzen Sie unsere Kompetenz als Ihr Wirtschaftspartner national und international.
Rufen Sie uns an unter +43 512 575900 oder senden Sie uns Ihre Anfrage online, wir sind für Ihre Anliegen da.